Haus Lauvenburg in Nemmenich

Ein Beitrag zur Denkmal- als auch zur Namenskunde im Rheinland

Aktualisiert am 11. April 2022

Dieser Aufsatz ist ein Versuch, die bisher weitgehend im Dunkeln liegende Geschichte des spätgotischen Hauses Lauvenburg in Nemmenich bei Zülpich anhand im Kontext bisher in der Literatur nicht berücksichtigter Quellen sowie hilfsweise aus der Onomastik und Heraldik zu erhellen. Dabei werden rezipierte Ansichten revidiert.

Inhalt

Situation
Lage und aktuelle und historische Situationen
Kritische Betrachtung der bisherigen Historiographie
Darstellung nach sicherer Quellenlage unter Einschluss der in der bisherigen Literatur unberücksichtigten Quellen
Onomastik und Heraldik
Etymologie und Wappenbilder: Gründe für eine von der herrschenden Transkription des Namens "Lauvenburg" in "Löwenburg" abweichende in "Auenburg"
Heerschild
Darstellung unter Berücksichtigung der Hochstadenschen Schenkung von 1246 und der Einigung 1603 auf den Mannfall der Herrschaft Dreiborn
Das Louvenbergs Gut
Stamm- und Stockgut, andere Lehen und Renten
Resümee
Quellen und Literatur

Situation

Unweit von Zülpich, im südwestlichen Stadtteil Nemmenich etwas abseits des Dorfs liegt Haus Lauvenburg (50.687187 N, 6.686726 E), eine mittelalterliche, zweiteilige und wasserbewehrte Niederungsburg mittlerer Größe. Der Wehrweiher wird aus dem Mühlengraben geflutet. Die nahezu quadratische Burginsel ist lediglich auf der östlichen Seite und weniger als zur Hälfte bebaut Abb. Luftaufnahme.

Vor- und Hauptburg, d.h. Wirtschaftsgebäude und Herrenhaus, werden durch einen wasserführenden Winkelgraben von einander getrennt. Die Vorburg wurde nach dem verheerenden Brand 1873 landestypisch dreiflügelig in Backstein ersetzt. Daher ist zu vermuten, dass es sich dort ursprünglich um Fachwerkbauten gehandelt hat.

Die zweiflügelige Hochburg ist ein um einen Innenhof angelegter doppelstöckiger überwiegend mittelalterlicher Backsteinbau. Der Ostflügel mit dem Tortrakt ist spätgotisch. Der breitere Südflügel dürfte im 16. Jahrhundert einen früheren Bau erweitert oder ersetzt haben Abb. Hochburg. Im Winkel der Flügel zum Innenhof hin ist ein Treppenturm aus dem 16. Jahrhundert mit geschweifter Haube eingeschlossen Abb. Innenhof, darauf eine Wetterfahne aus dem 18. Jahrhundert. Die Fenstereinteilung ist gotisch, die ursprünglich schmalen Fenster mit steinernen Quersprossen sind im 17. Jahrhundert in die heute sichtbaren, größeren rechteckigen Fenster umgeformt worden. Neben das Tor im Ostflügel wurde um 1890 wenig stilsicher ein Barockportal von der Hofseite transloziert und anstelle einer Fensterachse eingesetzt. Mauervorsprünge, innenliegende Runderker und vermauerte Türöffnungen lassen erkennen, dass die heute offenen Seiten des Innenhofs ursprünglich mit einer bis an die Dachkrägung der Bauten reichenden Wehrmauer umgeben waren und eine hölzerne Galerie auf Höhe des zweiten Geschosses Mauer und Gebäude umlief und über diese der Zugang zum Herrenhaus erfolgte Abb. Mauervorsprünge. Ab dem 16. Jahrhundert ersetzte der Treppenturm die wohl offene Holztreppe. Freunde der Baustilkunde können sich an der markanten, noch ganz mittelalterlichen Toilettenanlage am Ostflügel erfreuen: Der aus der Mauer vorspringende Abort liegt wohlweislich zur Nordseite und lässt zielsicher in den Weiher münden Abb. aus NO, Abb. Zeichnung 1893.

Nach außen vermittelte die Hochburg ursprünglich also einen kompakten, vierflügeligen Eindruck. Vermutlich konnte die Wehrmauer noch von einem Turm im Nordwesten der Anlage übersehen und in den Flanken geschützt werden Abb. 5. Untypisch für Anlagen dieser Größe und der Zeit wäre das jedenfalls nicht.

Lauvenburg im Codex Welser 1723
Lauvenburg, Welser 1723
Welser zeichnet um 1720 sogar zwei Flankentürme, gibt die Hochburg allerdings zwar richtig als zweiflügelig und mit dem Treppenturm, indes falsch mit parallel liegenden Flügeln wieder. Der zweite, südöstliche Flankenturm bei Welser scheint daher eine Folge der falschen Anordnung der Flügel zu sein. Der vierflügelige Hof indes ist durchaus möglich gewesen Abb. aus SO. Mithin ist anzunehmen, dass Wehrmauer und eventuell Flankenturm nicht vor 1720 abgegangen sind.

Kritische Betrachtung der bisherigen Historiographie

Die für die Geschichte der Lauvenburg einschlägigen und erschließend reichhaltigen Archive sind vor ihrer Auswertung untergegangen: Das Pfarrarchiv in Nemmenich brannte 1819 nieder, nur wenige Dokumente blieben erhalten, das Pfarrarchiv St. Peter in Zülpich erhielt am 24. Dezember 1944 einen Bombenvolltreffer und wurde nahezu restlos zerstört. Abgesehen von den Besichtigungen durch den Landeskonservator wurden keine kunsthistorischen und keine archäologischen Untersuchungen an der Anlage durchgeführt. Zudem wurde die romanische Kapelle in Nemmenich im Zuge der 1886 an ihrer Stelle errichteten neugotischen Pfarrkirche abgerissen. Dabei wurde die Grablege der Burgherren in das Fundament der neuen Pfarrkirche gelegt und ging damit auch ohne vorherige Auswertung unter.

Besitzfolgen

Die Entstehung des jetzt noch gegenwärtigen Hauses Lauvenburg wird unterdessen nach Baustil und Architektur der Anlage in das 14. Jahrhundert datiert. Als urkundliche Ersterwähnung wird daher eine Dotationsurkunde des Klosters Hoven aus dem Jahr 1356 (Landesarchiv, Kloster Hoven) angesehen. In dieser Urkunde wird unter den Stiftern ein Ortsadeliger1 aus Nemmenich aufgeführt, ein Henz [Johann] van Louvenberch, der offenbar nach der dortigen Burg genannt wird. In der Folgezeit treten im Zülpicher Raum weitere dieses Namens als Rittermäßige und darunter auch mit dem persönlichen Klassenzugehörigkeitsmerkmal als Doktoren (milites legalis militiae) und immer wieder als Schöffen in den erhaltenen Urkunden in Erscheinung (cf. Kastner 1988 und Wisplinghoff 1985). Herzog (1989, 370) nimmt an, dass die Louvenberg Ministeriale waren, allerdings nicht aus dem Stand der Hörigen wie viele der späteren Niederadligen, sondern aus dem der Freien, die allerdings auch nicht als Schergen mit Reiterdiensten beauftragt, sondern als Meier eingesetzt waren.

Offenhaus

Dann erscheint die Lauvenburg 1408 als Offenhaus des Herzogs von Jülich; der Kurfürst von Köln fordert vom Herzog Schadensersatz: "Zum ersten fordern wir solchen schaden, as uns ind den onsen mit gevangen, doiden [Töten] gewanten name [Gefangennahme], raube und brande, die uns ind den unsen tags ind nachts geschieht synt van Lovenberg synen offenen schlosse". Erhoben wurde die Forderung in der Zeit gewaltsamer Konflikte zwischen dem Kölner und dem Jülicher Fürsten um die Stadt Zülpich als anhaltende Folge der Hochstadenschen Schenkung, und dies hatte zu einem Kranz von Burgen um die Stadt geführt, an denen der Jülicher das Öffnungsrecht besaß. Das Öffnungsrecht berechtigte den Inhaber, hier also den Jülicher Fürsten, im Fehdefall zur unentgeltlichen Nutzung einer Burg, verschaffte ihm also einen militärischen Stützpunkt, und wurde oft mit Geld abgegolten. Das sparte dem Fürsten die Kosten für eigene Fortifikationen und unterstützte niedere Adelige beim Hausbau, indem es diesen ein Befestigungsregal zur Stabilisierung eigener oder vermeintlicher Ansprüche verschaffte – eine Win-Win-Situation, auch wenn man sich nicht immer an die Abmachung hielt, und das nicht nur im Rheinland. Dass es sich bei der Lauvenburg in der Wortwahl der kurkölnischen Kanzlei um ein "Schloss" handelte, ist nichts weiter als die zeitgenössische Bezeichnung für ein festes Haus. Eine inhaltliche Abgrenzung zur Burg war damit nicht gemeint, allenfalls formal durch eine größere Anlage mit gehobener Fortifikation gegenüber einem durch Graben und Palisade geschützten Fachwerkbau.

Von den Louvenberg an die Bleymann

Wenn in den erhaltenen Urkunden nach jenem Henz van Louvenberch auch weitere dieses Namens als Rittermäßige im Zülpicher Raum angesprochen werden, so ist aufgrund der dürftigen Lage bei den Primärquellen bis heute nicht ganz klar, in welcher Beziehung die Leute dieser relativ weit verzweigten Familie zu der Burg standen.

Paul Heusgen (1958, 300) meint, dass die Louvenberg nach 1408 Herren auf der Burg waren. Rezipiert wird die Auffassung von Harald Herzog (1989, 369 f.), wonach die Brent von Vernich die ortsadeligen Louvenberg um 1408 verdrängt hätten und die Burg von den Brent an den Kölner Johannes Leo von Bleymann kam. Diese Meinung lässt jedoch Quellen, die ein anderes Bild geben, unberücksichtigt:

Johann Brent wird in Urkunden von 1450 und 1452 zwar "anders genannt van Louvenbergh". (Weichs 1985) Das kann nahelegen, wie Herzog aufgrund eines gewissen Anspruchs des Brents auf die benachbarte Herrschaft Eicks meint, dass der als Haudegen bekannte Johann Brent sich diesen Namen mit der Jülicher Besatzung auf dem Offenhaus Lauvenburg 1408 während der blutigen Auseinandersetzung um die Stadt Zülpich gemacht hatte. Zumal die Louvenberg, womöglich diese und ihre Knechte in anderen Konflikten als losledige Mannen bezeichnet, in die andere, die kurkölnische Seite verzweigt gewesen zu sein scheinen. Dagegen ist es unwahrscheinlich, dass die Brent die Louvenberg verdrängt hätten und die Burg von ihnen an den Kölner Bleymann, der 1617 "alß der Zeit einhabere des hauß Lauvenbergs" genannt wurde, hätte kommen können. In der Urkunde von 1456 zur Erbauseinandersetzung nach Johann Brent taucht der Namenszusatz "Louvenbergh" auch nicht mehr auf. Die Brent starben zudem bereits 1533 im Mannesstamm aus, und es sind weder die Brent noch ihre Erben, die Eynatten und Orsbeck, in den erhaltenen Urkunden und Akten aus Zülpich und Nemmenich erwähnt worden. Es liegt viel näher, dass Leo Bleymann die Lauvenburg aus dem Erbe nach dem Dr. leg. Siebert von Louvenberg erworben hatte.

Dieser war Professor für Kaiserrecht in Köln und Prokurator am Reichskammergericht gewesen, genoss das Protegé der Königin von Ungarn am Brüsseler Hof und wurde vom Reichsgrafen von Manderscheid für die protestantische Sache empfohlen. Ab 1539 trat er als Agent des Landgrafen von Hessen auf und spielte als Diplomat eine nicht unbedeutende Rolle im Schmalkaldischen Bund.2 Sein Repräsentationsbedürfnis hatte er bereits 1544 mit dem 100 Fuß hohen, "schönsten" der sogenannten Rittertürme in der Reichsstadt Köln an seinem Haus Groenendal untermauert (Groten 228, 233f.) Abb. Ritterturm Groenendal. Ihm könnten die Erweiterungsbauten aus dem 16. Jahrhundert an der Lauvenburg zugeschrieben werden, zumal er 1550 die Schefferei in Nemmenich in Erbpacht nahm und damit das Burggut abrundete (Simons 1954, 44. Altmann, 226), und mit Treppentürmen kannte er sich ja aus. Bleymann hatte ebenfalls Beziehungen in die Justiz und in den höheren Beamtenapparat. Sein Sohn Hubert, »der woledle und gestrenge Herr«, war Reichspfennigmeister, berechnete und verwaltete also die Reichssteuern der Reichsstände und war quasi ein Währungs- und Finanz­ex­perte.

Eine Beziehung ergibt sich mehr noch dadurch, dass Bleymanns Frau Helena von Ropertz mit Magdalena von Neel versippt war (Altmann, 226. Ketten, I 284). Magdalena von Neel entstammte einer Familie aus der Führungsschicht der Reichstadt Köln (Herborn, 396. Weinsberg, ls. 78v)3 und war zunächst mit dem Seidenkaufmann und kurkölnischen Rat Peter von Ropertz verheiratet gewesen (Groten, 497. Ketten, IV 75). Nach dessen Tod in Deventer heiratete sie jenen Dr. leg. Siebert Louvenberg und brachte in diese Ehe Kinder, zumindest eine Tochter aus erster Ehe ein (Groten, 497. Ketten, III 384, IV 75. Weinsberg, ls 74.). Als doppelte Witwe schließlich war sie in dritter Ehe mit dem kurkölnischen Rat Dr. Adam Horst liiert (Ketten, IV 75. Vogts II.). In der Erbauseinandersetzung nach ihrem Tod fiel das Haus Groenendal dem Dr. Horst zu, der die Louvenberg mindestens mit einem Rentenbrief über 2.000 Goldgulden auf den Bonner Zoll abfand. Die Lauvenburg kam 1603 unter den Hammer und wurde an die Sippschaft aus erster Ehe verkauft.

Davon zeugen eine Auseinandersetzung vor dem Abt von Siegburg 1663 und ein Prozess der Kreuzbrüder in Köln vor dem Reichskammergericht in den Jahren 1681-85:

Bleymanns Enkelin Maria Elisabeth Bleymann, Tochter des Adam von Bleyman und der Agnes Vetgen, brachte die Lauvenburg an den kurpfälzischen Rat Johann von Scheiff. Die Scheiff bemühten 1663 einen anderen Dr. Siebert von Louvenberg, nämlich den gleichnamigen Enkel des vorgenannten Doktors (Ketten, III 384), als Zeugen, um ihren Anspruch auf das Kirchengestühl in der ersten Reihe der Nemmenicher Kapelle gegen den Junker Adam von Horrig zu bekräftigen. Dieser "hochbetagte" Doktor bezeugte denn auch, dass die Herren auf der Lauvenburg den Anspruch seit "undenklichen Zeiten" inne gehabt hätten. (Simons 1912, 55) Die "un(vor)denkliche Zeit" ist ein besitzbegründendes Rechtsinstitut. Es wird heute noch (BGHZ 16, 234, 238; BGH 12.12.2008 – V ZR 106/07) in Ermangelung schriftlicher Beweisquellen benutzt. Voraussetzung ist, dass der Entstehungszeitpunkt des Anspruchs unbekannt ist (in einer unbekannt früheren Zeit liegt) und der beanspruchte Rechtszustand seit einem Menschenalter unverändert und unangefochten als Recht besessen worden ist und ein weiteres Menschenalter vorher keine Erinnerung an einen jemals anderen Rechtszustand bestanden hat. Ein Menschenalter rechnete man auf 40 Jahre, als Zeuge tauglich war man nach Ansicht des Reichskammergerichts mit wenigstens 10 Jahren, danach hätte der betagte Doktor einen unveränderten Zustand seit mindestens 100 Jahren dargestellt und dies belegt das Besitzverhältnis des älteren Dr. Siebert. (Gottsched (1762, 76) versteht die "undenkliche Zeit" als eine Untergrenze von 300 Jahren.)

Schließlich klagten die Kreuzbrüder aus Köln gegen die Erben Scheiff des "Louvenbergs Gut" in Nemmenich wegen vor dem Reichkammergericht (Altmann, 226). Sie erhoben gewisse Ansprüche, da Wilhelm von Louvenberg, ein Sohn des älteren Dr. Siebert von Louvenberg in ihren Orden eingetreten war. Wilhelm Louvenberg war aus dem Orden aber auch wieder ausgetreten und nach den Gerichtsakten überließ Leo Bleymann dem "sehr alten" Wilhelm Louvenberg noch bis 1615 gemeinsam mit seiner Frau Maria von Kottersbach das Wohnrecht auf der Lauvenburg und den Nießbrauch des Guts.4 Auch in diesen Gerichtsakten werden die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen der Magdalena von Neel und den Bleymann dargestellt.

Besitzfolgen nach 1669

Nachdem das Haus Lauvenburg also von den Louvenberg über Magdalena von Neel an den Bleymann und von dessen Nachkommen an die Scheiff fiel, sind auch die folgenden Besitzverhältnisse deutlicher überschaubar:
Maria Elisabeth Scheiff (†1718), Tochter des Adam Theodor Scheiff (†1681) und der Maria Katharina Heimbach, heiratete den Kurpfälzischen Geheimrat und Schultheißen der Herrschaft Bollheim Johann Heinrich Cramer von Clauspruch (†1725) und erhielt die Lauvenburg als Mitgift. Deren Monogramm I.H.C.M.E.S. und die Jahreszahl 1669 befinden sich an der Wetterfahne auf dem Treppenturm. Nach ihnen besaßen Adelheid (†1738 als Karmelitesse in Köln), Theodor Bartholomäus (†1746) und der kurkölnische Appellationsrat Arnold Heinrich Cramer die Burg. Ein Bruder Theodor Bartholomäus', Johann Melchior Cramer von Clauspruch wurde 1680 auf der Lauvenburg geboren und war bis zu seinem Ableben 1740 in Wetzlar kurkölnischer Reichkammergerichts-Assessor. Von den Cramer, die 1762 nach Adenau verzogen, kam das Gut an den französischen Emigranten Graf Latour. Er brachte das Barockportal an, das 1890 von einem weniger stilempfindsamen Bauherrn neben das Tor versetzt worden ist, ursprünglich aber vom Innenhof in einen Saal des Südflügels führte, im Oberlicht das Monogramm »L«. Vermutlich hat er die Wehrmauer und den eventuellen Flankenturm niederlegen lassen, um den düsteren Innenhof zu lichten. Das würde jedenfalls zu dem repräsentativen Portal, das in eine Halle führte, gut passen. 1794 war der Graf gehalten, vor den französischen Revolutionstruppen zu fliehen, und das Gut geriet unter die französische Domänenverwaltung. 1799 pachtete es Johann Wilhelm Krüppel, Munizipalagent und seit 1800 Notar in Zülpich, und erwarb es schließlich 1808 von der Domänenverwaltung. Um 1838/40 verkaufte er es an den Kölner Makler Winand Guffanti und dessen Erben verkauften es wiederum 1860 an den Landwirt Bergerhausen. 1982 fand ein Eigentümerwechsel für die Burg aber ohne das Gutsland statt und die Anlage wurde renoviert.

Onomastik und Heraldik

Die vereinheitlichte Schreibweise Lauvenburg hat sich erst zu Beginn der politischen Moderne in Deutschland während der Besatzung des Rheinlandes im Zuge der französischen Revolution durchgesetzt. Die mittelhoch- und frühneuhochdeutschen Schreibweisen sind überwiegend Lovenberg, Louvenberg, Louwenberg, Lauwenberg, Lawenberg, bei von auswärts kommenden Schreibern auch Louenberg oder Loeffenberg sowie auch mit -bergh oder in der ripuarischen Form -berch oder -borch. Wohl aufgrund des bei Luther erschienen mitteldeutschen Lau oder Law für den Leu, den Löwen (Grimm 1971 (1885), XII Sp. 285), hat man Lauvenberg bzw. Lauvenburg sicherlich nicht zum Missfallen der Burgherrn und schließlich allgemein als Löwenberg bzw. Löwenburg transkribiert. Der rheinische Volksmund nennt sie weiterhin Loveborch. Die Endungen -berg und -burg werden etwa seit der Neuzeit synonym verwendet. Berg ist dabei die ältere Wortverwendung und kommt auch in Bezug auf die Lauvenburg in den älteren Quellen ständig vor. Berg bezeichnete nicht nur die Erhebung eines Gebirges. Im Sprachgebrauch der Germanen des Flachlandes war Berg eine Verknüpfung von bergen und schützen und bezeichnete allgemein ein Annäherungshindernis. In diesem Sinne wurden an Burgen keine allzu großen Erwartungen gestellt. Nach dem Sachsenspiegel mochte ein Wassergraben, eine Palisade, mochten ein paar Zinnen oder eine erhöhte Tür in einem steiernen Haus zur Charakterisierung einer Burg ausreichen.

Hinsichtlich der Transkription ist aber zu beachten, dass die Qualität von Schriftstücken sehr von der Gelehrsamkeit des Schreibers abhing. Auch ab dem späten Mittelalter noch wird solcherart deutlich: Vergleicht man Urkunden verschiedener Rechtskreise, so weisen die der Hofkanzleien und Universitäten eine höhere sprachliche Qualität auf, als die aus niederen Rechtskreisen. Zudem war die Kunst des Schreibens im Verlauf des Mittelalters und in die Neuzeit hinein nicht allzu sehr verbreitet. Noch heute kennt die BRD rund sieben Millionen zumindest funktionale Analphabeten. Deshalb griff man damals insbesondere auf dem Land auch auf Schreiber von außerorts oder zugewanderte Schreiber zu, die dann das, was sie hörten, mehr oder weniger nach ihrer Fasson niederschrieben und denen zum Beispiel die Diphthongierung im Rheinland gänzlich unbekannt sein konnte.

Etymologie

In den Urkunden der höheren Rechtskreise bis in das Spätmittelalter wurden die "Löwenburgen" regelmäßig "Lewenberg" geschrieben. In der kurfürstlichen Kanzlei und in der Universitätsstadt Köln werden die Nemmenicher indes nicht als Lewenberg, sondern als Lauwenberg, Louenberg, Lovenberg oder Louvenberg angesprochen. Selbst in der Landessprache gefärbt ist es immer noch Lauwenberch/Louvenberch. Im Ripuarischen aber ist "Löwe" der Liew (Müller 1958, Bd. 5 Sp. 566). So hat der Kölner Chronist Hermann Weinsberg (1518 - vermutl. 1597), M.A. und mehrfach Kölner Ratsherr, feinnervig zwischen Lauwenberg bzw. Lauvenberg für den Dr. Siebert Louvenberg aus Nemmenich (Weinsberg, ls 072, 474) und Lewenberg (Weinsberg, ls 319) für das Haus zum Löwen auf der Hohe Pforte, auch Löwenberg genannt, unterschieden. Der Pastor Siebert Louvenberg schreibt sich selbst 1548 "Lauvenbergh" (Urkunde aus dem Parrarchiv Nemmenich, abgedruckt bei Simons 1912, 74).

Die Kölner Historiographen Gelenius (1645) sprechen von einer Familie de Laude und de laudis monte vulgo Lovenbergh, die 1264 den Beginenkonvent Loyff Auf der Ruhr in Köln, auch St. Josef genannt, gegründet hätten. Lateinisch laude übersetzt "Loyff" bzw. die Silbe "Loven" in "Lob". Da das lat. laudare "loben" dem mittelhochdeutschen louen entspricht (Diefenbach 1997, 321), lässt sich auf Schreiberetymologie schließen, zumal in der Rückübersetzung ins hochdeutsche "Loben" und unter Berücksichtigung der im Rheinischen statthabenden Verschiebung des "b" ins "v" das keltische Wort lob, gallisch late (wie im frz. Arles, urspr. Are-late), gälisch laith für "Sumpf" hervortritt, das eben heute noch als lov in rheinischen Ortsnamen enthalten ist und auch in mittelfränkischen und oberdeutschen Orts-, Flur- und Wasserlaufnamen als Laub sowie Lob für "Sumpf", "Moder", "schmutziges Wasser" vorkommt. Darauf deutet auch die andere Formulierung bei Weinsberg (ls. 072) hin, wonach der "steifsohn" (leiblicher Sohn) des "Dr. Laubenberch" geheiratet habe. Der Mediziner und Privatgelehrte Carl Friedrich Riecke führte 1865 (§ 24) aus, dass dem altdeutschen aw, ah und au für "Wasser" und dem altdeutschen abh, aw und ow für "Aue" das L als Gleitlaut vorgeschoben wurde, wodurch die an Wasser und Sumpf vorkommenden Namen mit Lau- wie Laubach und Lauvenburg entstanden und daraus wiederum und nicht zuletzt durch Verwechslung Namen mit Löwen- wie Löwenberg. Heinrich Dittmaier weist im Rheinischen Flurnamenlexikon auf die Bedeutung von "Lau" als Beiwort aus mhd. , mnd. für "Lache", "Sumpf", "Sumpfwiese", "Flußwiese" hin.

Solche Namenrückführungen auf feuchte Gegenden und keltische Bezeichnungen sind gerade in der älteren Literatur beliebt und nicht ohne Kritik (cf. die Rezensionen von Rudolf Schützeichel in Blätter für deutsche Landesgeschichte 101, 343 und Heinrich Wesche im Niederdeutschen Jahrbuch 89, 181-191 zu "Deutschlands geographische Namenswelt" von Hans Bahlow, das noch 2005 in 18. Auflage erschienen ist).

Es gibt aber auch beispielsweise in Oberzier/Kreis Düren die Straßenbezeichnung "Laufenberg", die noch Mitte des 19. Jahrhunderts als "auf dem Lovenberg" erscheint, der tatsächlich an die Bachniederungen des Ellbaches angrenzt (Krebs 2010). Vermutlich war dieser Lovenberg ein Berfes. Ein Berfes ist im Ripuarischen ein mehrgeschossiger Kornspeicher, der zum Schutz der Ernte und auch als letzter Zufluchtsort der Bauern in einer Sumpfwiese angelegt war. Im Freilichtmuseum Kommern ist ein solcher Berfes entsprechend transloziert. Die bei Clemen (1900) erwähnte Lauvenburg im Kreis Mettmann ist ein 1750 wiedererrichteter Fachwerkbau aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg. Die Anlage dürfte kaum den prängischen Namen "Löwenburg" verdienen, liegt indes in Mintard, heute Mühlheim, unweit der Rhur. Überhaupt ist der Name Lauvenberg in verschiedenen Schreibungen im Rheinland relativ weit verbreitet. Er kommt aber auch in Süddeutschland bis nach Österreich, also auch Gegenden mit rudimentären keltischen Sprachwurzeln, stets in Verbindung mit Wasser vor, sei es als der Lovenberg mit dem Schmutzwasser aus dem Bergbau oder in Laufenburg nach den Stromschnellen des Rheins.

Im Nemmenicher Fall kann dies auch darauf gestützt werden, dass für die dortige Lauvenburg eine frühere Entstehung als im 14. Jahrhundert angenommen werden kann.

Der rheinische Regionalhistoriker Peter Simons übernahm für die Lauvenburg zwar auch den Namen Löwenburg, vermutete indes in der spätgotischen Anlage die Erneuerung eines Wehrbaus aus dem 12. Jahrhundert. Auch Harald Herzog vom Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland hält die Lauvenburg für eine Löwenburg (Herzog 1989, 369), nimmt als Ausgangspunkt jedoch einen Herrenhof mit Kapelle und Mühle um das 10. Jahrhundert an (Herzog/Nußbaum 1988, 211).

Für einen Umbau zur Lauvenburg aus dem 14. Jahrhundert sprechen zunächst Ansätze im Ostflügel, die auf einen ursprünglich schmäleren Bau schließen lassen (ähnlich: Burg Berg in Mechernich-Berg). Die Erweiterung aufgrund der Offenhaus-Funktion im Burgenkranz um Zülpich könnte dann auch die große Insel im Burgweiher erklären. In Anbetracht der schon erweiterten Burg hätte die fortifiktorische Bebauung der Restinsel zu einer Dimension geführt, die der geringen strategischen Bedeutung der Burg nicht gerecht werden konnte. Ähnlich wie in Veynau und Ringsheim im Kreis Euskirchen war wohl eine Gründersiedlung bei der Burg geplant, über die der Burgherr Ansprüche gegen die Nemmenicher Freiheiten politisch und wirtschaftlich im Schutz der Burg durchzusetzen gedachte. Denn nach dem bei Grimm (1878) veröffentlichten Weistum des Dorfes Nemmenich stand dieses in keiner Abhängigkeit zur Lauvenburg und war auch dem Grundherrn nicht dienstverpflichtet. Es dürfte sich bei den Nemmenicher Nachbarn um sogenannte Rodungsfreie gehandelt haben, obgleich hierauf auch Leibzuchtbriefe, eventuell auf die Louvenberg ausgestellt, bekannt sind.

Die Lauvenburg war unterdessen zur Flutung der Weiher vom Mühlengraben (landesherrlicher Kanal zur Versorgung der Mühlen im Hzgt. Jülich) abhängig und die Mühle in Nemmenich war grundherrlich und die Nemmenicher im Mühlbann. Insofern dürfte die Bedeutung des früheren Baus die eines Berfes, der zugleich als Befestigungswerk zum Schutz der Mühle diente, gehabt haben. Dann aber kann die Namensgebung der Lauvenburg viel eher den topographischen Begebenheiten geschuldet sein als dem prängischen "Löwenburg". Denn die Burg liegt in den ursprünglich und bis in den Anfang des 20. Jahrhunderts sumpfigen Niederungen des Rotbachs. Diese Sümpfe schützten als Annäherungshindernis auch die der Burg benachbarte grundherrliche Mühle, die Horsten mull zu nommenich, also eine Mühle, die in den Auen lag.

Dafür sprechen auch die territorialpolitische Entwicklung der Gegend und das Wappen der Louvenberg.

Wappen

Bis zum Ende der Stauferzeit hatten die hochfreien Are, aus dem Erbe nach Bruno von Hengebach auch als verfassungsgeschichtlich ältere Grafen im Zülpichgau Rechte und Besitz. Obgleich die ältere Linie der Limburger, schieden sie ihr Wappen unter Beibehaltung der Farben und nahmen – wohl aufgrund ihrer Nähe zum Kaiser – einen Reichsadler in Rot auf silbernem Feld an (Bader 1979. Ewald 1934.).

Wappen Neuenahr und Louvenberg
Von links: Wappen des Grafen Neuenahr im Codex Gelre 1380, Wappen des Gottfried Louvenberg 1580 nach Siebmacher5
Für die Nemmenicher Louvenberg ist das gleiche Wappen geschieden in den Farben belegt: Silberner Adler in schwarzem Feld (Ketten, III 384. Siebmacher, Tafel 97. Simons 1954, 43, indes abweichend blaues Feld6). Daraus darf man auf ein Gefolgschaftswappen schließen, das dem Bilde nach eines der älteren, vor der großen Wappenscheidung, und zumindest vor 1246 entstanden ist. Denn 1246 erfolgte die Hochstadensche Schenkung, womit Besitz, Eigengutsrechte und Ministeriale übergingen und somit keine Gelegenheit mehr bestand, in das Gefolge der Are einzutreten. Mithin müssten die Louvenberg bereits vor 1246 in der Gegend gesessen und als Verwalter des vermutlichen befestigten Berfes in den sumpfigen Niederungen nach diesem benannt worden sein.

Für eine spätgotische Anlage des 14. Jahrhunderts ist die nach herrschender Meinung transkribierte Namensgebung Löwenburg denn auch ungewöhnlich. Die Namensgebung nach Wappentieren, wie dem im Rheinland aufgrund der herzogsfreien Zeit weit verbreiteten Löwen, ist eher typisch für die Stauferzeit. (Gorissen 1972, 68, 72f. Bornheim 1965.) So wie bei der Löwenburg im Siebengebirge oder bei der Laufenburg bei Wenau. Beide Burgen wurden im 12. Jahrhundert gegründet, die eine von den Sayn, die andere von den Limburgern und beide Edelherren führten den Löwen im Wappen und so auch ihre Gefolgsleute. Die Mule von Alsdorf, die sich Louvenberg nach der kleinen, als Höhenburg aber durchaus repräsentativen Laufenburg nannten, führten den Limburger Löwen geschieden in den Farben und zusätzlich durch Schindeln.

Die Are indes hatten keinen Anlass eine Burg auf ihrem Besitz nach einem anderen Wappentier als dem eigenen zu benennen. In der Auseinandersetzung nach der Hochstadenschen Schenkung kam zwar zunächst Walram von Bergheim aus dem Hause Jülich und 1335 von diesem die Jülicher Grafen (seit 1356 Herzöge) selbst in den Besitz des Nemmenicher Landstrichs, und diese führten einen Löwen im Wappen, doch da war die Stauferzeit vorbei. Für die Zeit danach dienen sich für Burganlagen vielmehr Namen wie der der Burg Konradsheim an. Oder wie die Lauvenburg in Kaarst bei Neuss, deren Bezeichnung auf eine Kurzform des Vornamens Ludwig zurückgeführt wird, was zur Entstehung dieser Lauvenburg etwa 1300 gut passt.7 Der Leitname Ludwig aber kommt in Verbindung mit Herrschafts-, Besitzrechten und Dotationen im Raum Zülpich nicht vor, und bei den dortigen Louvenberg nach allen bekannten Urkunden, Akten und Epitaphen sowieso nicht.

Nach alldem hat die Bezeichnung Lauvenburg bzw. der Name Louvenberg tatsächlich eine Beziehung zum Wasser und ist in etwa mit "Auenburg" (oder weniger wohlklingend mit "Sumpfburg") statt mit "Löwenburg" hochdeutsch zu übersetzen.

Demnach auch ist davon auszugehen, dass die Louvenberg spätestens 1246 in das Gefolge der Are eingetreten sind und entsprechende Aufgaben wahrnahmen und somit schon in einer rechtlichen Beziehung zur Lauvenburg bzw. einem Vorgängerbau gestanden haben könnten.

Heerschild

Waren die Louvenberg also ursprünglich Arer Ministeriale und wurden dann nach Arer Dienstrecht aus dem Ende des 12. Jahrhunderts belehnt, zwang die Folge der Hochstadenschen Schenkung zur Senkung des Heerschilds im Verhältnis zur Landesherrschaft durch die Jülicher. Nachdem nämlich die Arer Besitzungen, die an Walram von Bergheim gefallen waren, 1335 an die Grafen von Jülich kamen, konnten diese sie nicht selber halten und gaben sie als Unterherrschaft Dreiborn aus. Die Louvenberg waren dadurch keine Vasallen des Landesherren wie mit den Are mehr, sondern qua Akt solche des Unterherrn geworden, der seinerseits ein Vasall des Landesherren war. Dadurch war die Lauvenburg nicht landtagsfähig und ihre Herren erschienen nicht auf dem Ritterzettel. Emanzipatorische Bestrebungen wie andernorts und wie sie von den adeligen Vögten bekannt waren, hier vielleicht mit dem Versuch über die große Burginsel die Nemmenicher Nachbarn einzufangen, mussten an dem mächtigen Unterherren scheitern. Schließlich war Dreiborn die größte und mit weitestgehender Autonomie ausgestattete Unterherrschaft im Herzogtum. Daran hatten sich auch andere schon die Zähne ausgebissen. Erst als Nemmenich infolge der Einigung des Lehnsstreits über den Mannfall an Jülich fiel, kam der Lauvenburg auch die Landtagsfähigkeit im Herzogtum Jülich zu. Der Codex Welser verzeichnet sie 1723 unter ihrem Burgherrn Cramer als landtagsfähigen Sitz und Jülicher Lehnsgut.

Louvenbergs Gut

Über die Ausdehnung des Nemmenicher Guts ist bis in das 19. Jahrhundert nicht viel bekannt. In den Akten zum vorerwähnten Reichskammergerichts-Verfahren der Kreuz­herren wird es als nicht sonderlich einträglich bezeichnet und zuletzt betrug es neben der Burginsel an die 100 Morgen. Nach dem Arer Dienstrecht aus dem 12. Jahrhundert umfasste das Lehen an einen Ministerialen drei Hufe. Eine Hufe war eine Hofstelle. Nach dem Bericht bei Müller (2015, Mansus) war die rheinische Hufe im Hochmittelalter der Schwankung von 11,25 bis 21,6 Hektar unterzogen (sicherlich nach Nutzbarkeit des Bodens).

Hiervon ist zuzüglich der Burg von dem im Reichskammergerichts-Verfahren der Kreuzherrn thematisierten Stamm­gut8 aus­zugehen.

Neben diesem Stammgut besaßen die Louvenberg wenigstens ein Stockgut9, nämlich die 1550 von Dr. Siebert von Louvenberg in Erbpacht genommene "Schefferei".

Diese Lehnsverhältnisse drückten sich beim Verkauf der Lauvenburg 1603 an den Kölner Bleyman aus: Vertreten durch den Schultheißen, der dem Hofgericht vorstand, musste der Besitzübergang der "Stockgüter" durch den Lehnsherrn, hier den Herrn von Dreiborn, genehmigt werden. Beim Reichskammergerichtsverfahren über das Stammgut trat indes der Lehnsherr, hier der Herzog von Jülich, als "Interessierter" auf.

Die Louvenberg bezogen Einkünfte im Übrigen aus Schuldverschreibungen und Leibgedingen sowie aus anderen Lehen. Darauf weisen sowohl die von Kastner verzeichneten Urkunden über Renteneinkünfte und Rentenverschreibungen im Zülpicher Raum als auch solche im Landesarchiv hin. Ein Lehen z.B. war das Deutzer Fähramt, das der Dr. Siebert d.Ä. als kurkölnischer Rat inne hatte. Renten z.B. zahlten Bauern im Zülpicher Raum an die Louvenberg nach Köln, bestanden aber auch an Steueraufkommen, Handels- und Transitgeschäften, und wurden gehandelt; z.B. wurde ein Rentenbrief von 1576, 1592 auf Gottfried Louvenberg ausgestellt, auf den Bonner Zoll an den klevischen Vizekanzler verkauft. Indes dürften Aussteuern für die zahlreichen Töchter und die Beschaffung kirchlicher Pfründe für die überzähligen Jungs kostenintensiv gewesen sein; z.B. bei der Versippung mit den Beywegh, die vom Pfalzgrafen auf ihre Herkunft aus dem englischen Niederadel in den Edelstand des Reichs diplomiert wurden und es zu Kölner Bürgermeistern brachten, Herren von Kriegshoven und Trierer Kammerherren.

Resümee

Das Haus Lauvenburg in Nemmenich unweit von Zülpich ist eine spätgotische Erweiterung eines Befestigungswerks, das vor 1246 zum Schutz der grundherrlichen Mühle entstanden ist. Der nach der Burg benannte Ortsadel, ursprünglich Arer Gefolgsleute, ist nicht von den Brent von Vernich nach 1408 aus der Burg verdrängt worden. Vielmehr wurde die Burg 1603 aus dem Erbe dieses Ortsadels veräußert. Die Transkription von Lauvenburg in "Löwenburg" erscheint nicht stichhaltig, sondern dem phonetischen Gleichklang von Wörtern unterschiedlicher Bedeutung zu unterliegen; eine Übersetzung in "Auenburg" erscheint dagegen plausibel.

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